- EXTRAVAREM LR CE
- STARVAREM
- MAXIVAREM LR CE
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vorwort
Der Verkauf unserer Produkte erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen, welche alle anderen gedruckten oder handgeschriebenen Anmerkungen des Käufers auf der Bestellung oder auf anderer Korrespondenz als ungültig erklären.
Alle an unsere Firma gerichteten Bestellungen unterliegen den nachfolgenden Verkaufsbedingungen.
1. Bestellungen und Lieferbedingungen
Als Ausstellungsort der Kaufverträge wird immer der Firmensitz des Herstellers betrachtet, unabhängig davon wo die Bestellung aufgenommen worden ist.
Bestellungen, welche mittels Handelsagenten durchgeführt wurden, erfordern immer einer Zustimmung von Seiten des Herstellers; diese Zustimmung wird durch Zusendung der Auftragsbestätigung gegeben.
Bei Erhalt der Auftragsbestätigung hat der Käufer alle in dieser enthaltenen Daten zu prüfen und eventuelle darin enthaltene Abweichungen von der Bestellung sofort dem Hersteller mitzuteilen.
Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten machen auf jeden Fall alle anderen in eventuellen Angeboten enthaltenen Daten ungültig, sofern von Seiten des Käufers innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung keine Einwände getätigt werden.
Die Abwicklung der Bestellung erlaubt eine Toleranz von +/- 10% auf die Bestellmenge, wenn keine anderen auf unserer Auftragsbestätigung enthaltene Abkommen getätigt worden sind, ohne dass dies zu einer Variation des Preises führt.
2. Lieferung des Materials
Der Transport der Güter erfolgt normalerweise auf unsere Kosten, unter Berücksichtigung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen.
Wenn der Kunde selbst für den Transport aufkommen möchte, verpflichtet dieser sich, das Produkt zum von uns bekannt gegebenen Zeitpunkt in unserem Lager abzuholen. Wenn der Kunde fünf Tage nach Bekanntgabe der Bereitstellung der Ware diese nicht abgeholt hat, hat der Hersteller das Recht die bestellten Artikel, auf Kosten des Käufers, an diesen zu versenden.
Bevor der Kunde die Speditionsfirma mit der Abholung der Ware beauftragt, hat er den Abholtermin mit dem Hersteller zu vereinbaren.
3. Übertragung des Eigentumsrechts und Risiken
Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart wird das Eigentumsrecht der Ware im Moment der Übergabe an die Spedition auf den Käufer übertragen.
Das heißt, dass eventuelle Transportrisiken der Käufer trägt.
Eventuelle Transportschäden, Problem durch Bahn- oder Schiffstransport und daraus folgende verspätete Anlieferung können nicht dem Verkäufer zu Lasten gelegt werden.
Eventuelle Reserven und/oder Reklamationen sind ausschließlich an die Transportfirma zu richten. Unsere Firma übernimmt keine Verantwortung für die Güter nach der Übergabe an die Spedition.
Außerdem übernimmt unsere Firma keine Haftung für Schäden, welche am Produkt während des Lade-/Entladevorganges entstehen; hierfür trägt ausschließlich die Transportfirma die Verantwortung.
4. Verpackung
Die Verpackung des Materials erfolgt nach unseren Erfahrungen.
Die Anwendung von speziellem Verpackungsmaterial oder der Versand ohne Verpackung muss ausdrücklich vom Käufer im Moment der Bestellung angefragt werden und ist mit Kosten verbunden.
5. Liefertermin
Das in unserer Auftragsbestätigung abgegebene Bereitstellungsdatum, der Versand oder das Lieferdatum sind rein indikative Angaben und können nicht garantiert werden
Eventuelle Verspätungen geben kein Anrecht auf Entschädigung oder auf die Auflösung des Kaufvertrages, auch nicht teilweise.
Im Falle von Rohstoffmangel, Stromausfällen, Schäden an den Werkmaschinen, Unterbrechungen des Transportsystems, Tumulte, Naturkatastrophen usw.trägt unsere Firma keine Verantwortung für Nichtanlieferung oder verspätete Zustellung des Materials.
6. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung unserer Lieferungen müssen nach Abzug aller Kosten, Rabatte und Steuern, wie in der Auftragsbestätigung angegeben, erfolgen.
Als Zahlungsort gilt unser Verwaltungssitz, auch im Fall der Ausstellung von Tratten oder auch von Wechseln.
Auch der teilweise Verzug der vereinbarten Zahlungsfrist unserer Rechnungen hat unmittelbar Erhebung von Verzugszinsen zur Folge, die auf Basis des offiziellen Bezugsatzes plus 3 Punkte errechnet werden. Darüber hinaus berechtigt uns die Versäumnis oder Verzögerung der Zahlung der Rechnungen, die Vorauszahlungen der verbleibenden Lieferungen zu verlangen, oder den Vertrag als zeitweise unterbrochen oder endgültig gelöst zu betrachten oder die Erledigung eventueller anderer laufender Lieferungen zu annullieren, ohne dass dem Käufer daraus ein Anspruch auf Ausgleich, Schadenersatz oder anderes entsteht.
7. Preise
Die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, ab Werk.
Eventuelle Variationen der Kosten, insbesondere der Rohstoffe und der Arbeitskraft, welche sich relevant auf den Produktionspreis auswirken, gibt dem Hersteller das recht den Verkaufspreis entsprechend anzugleichen.
Diese Preisangleichung steht dem Verkäufer ebenfalls frei, wenn die Anlieferung auf Wunsch des Käufers verschoben wird.
Der Preis versteht sich als Einzelpreis.
8. Reklamationen
Reklamationen bezüglich der Qualität und der Menge oder bei nicht konformer Ware müssen im Moment des Erhalts des Produktes formuliert werden; dabei sind die erhobenen Mängel am Lieferschein aufzuführen und nachfolgend mittels Einschreiben, innerhalb von 10 Tagen, an den Verkäufer mitgeteilt werden.
Wenn die Reklamation zeitgerecht beim Verkäufer eingelangt und als berechtigt betrachtet werden kann, beschränkt sich die Pflicht des Verkäufers auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder auf die Integration der fehlenden Teile; die Ware wird an den selben Ort, an welchem die erste Anlieferung erfolgte, geliefert; die mangelhaften Produkte sind müssen zurückerstattet werden; es besteht kein Recht des Käufers auf eine Auflösung des Kaufvertrages.
Die Einreichung einer Reklamation befreit den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
9. Garantie
Alle in den dem laufenden Jahr vorhergehenden zwei Jahren als defekt anerkannten Produkte unterliegen der Garantie. Es besteht keine Garantie, wenn der Defekt auf eine unsachgemäße Anwendung zurückzuführen ist, wenn der Tank nicht seinem Bestimmungszweck entsprechend verwendet wurde oder wenn die Druckgrenzen im Tank überschritten wurden. Defekte Tanks sind frei Haus an unseren Betrieb in Limena zurück zu senden.
Die Rücksendung unsererseits erfolgt frei Haus zu unserem Großhändler. Für defekte Tanks werden keine Extrakosten anerkannt (Montage, Demontage, Transport, Arbeitskraft, usw ….); außer für das nicht konforme Produkt Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen am Produkt durchzuführen. Wir übernehmen keine Verantwortung für eventuelle Fehler in der Preisliste.
Alle Vorladungen verstehen sich mit einem Toleranzbereich von ± 0,2 bar für die ersten 6 Monate ab Produktionsdatum.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten in Bezug den Verkauf und den entsprechenden Vertragsabschlüssen unserer Firma ist ausschließlich das Gericht Padua zuständig.
11. Die Druckbehälter unterliegen den verschiedenen Bestimmungen und Normativen des Landes, in dem sie installiert werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers diese Bestimmungen zu befolgen und die geeigneten Modelle anzuwenden.
Varem trägt keine Verantwortung für Druck- oder Übersetzungsfehler